WILLE HAHN Rechtsanwälte PartG mbB in Kassel
Vertragsrecht und Wirtschaftsrecht
Vertragsrecht und Wirtschaftsrecht bildet den Oberbegriff unserer anwaltlichen Tätigkeit.
Unter diesem Oberbegriff verstehen wir die Bündelung und Vernetzung unternehmerischer Aufgabenstellungen mit arbeits-, handels- und gesellschaftsrechtlichen Aspekten samt derjenigen Rechtsprobleme, die auf weitere verwandte Rechtsfelder ausstrahlen.
So hat beispielsweise jede größere Umstrukturierung zunächst eine zu treffende kaufmännische Entscheidung als Ausgang. Hieran knüpfen sich in aller Regel gesellschaftsrechtliche Problemstellungen und wirtschaftliche Verhandlungen mit Vertragspartnern und Kreditinstituten an.
Schließlich bedarf es im Arbeitsrecht der zielführenden betriebsverfassungsrechtlichen Einsteuerung und arbeitsrechtlichen Umsetzung im Unternehmen; zum Beispiel zur rechtssicheren Gestaltung eines Arbeitsplatzabbaus. Nur so lässt sich effizient das ursprünglich verfolgte kaufmännische Ergebnis erzielen.
Der Umsetzungserfolg unternehmerischer Entscheidungen hängt dabei davon ab, bereits im Vorfeld der zu steuernden Maßnahmenabfolge keine rechtlich und wirtschaftlich relevante Fragestellung außer Acht zu lassen. Die konsequente und erfolgreiche Verfolgung Ihres Zieles ist dabei unser Anliegen.
Das Vertragsrecht betrifft die konkrete vertragliche Umsetzungsebene. Sowohl in der Prüfung und Gestaltung von Verträgen als auch und im Kollisionsfall in der streitigen Durchsetzung oder Beendigung von Verträgen sowie der Rechtsverfolgung von Vertragsverletzungen eines Vertragspartners.
Wir verstehen uns in diesem Zusammenhang als moderner Rechtsdienstleister für Gewerbetreibende und mittelständische Unternehmen. Unsere Fachdezernate arbeiten zusammen bei der Prüfung und Verhandlung von Kauf-, Werk-, Leasing-, Franchise-, Darlehens- und Kredit-, Pacht-, Miet-, Versicherungs- und sonstigen Verträgen, die Unternehmen unterschiedlichster Branchen im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit schließen.
Ebenso qualifiziert vertreten wir Sie im Zusammenhang mit Wettbewerbsrechtsfragen und Abmahnungen sowie insgesamt in dem Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes.
Wir beraten und vertreten Ihre rechtlichen Interessen im und Vertrags- und Wirtschaftsrecht u.a. bei:
- Vertragsstreitigkeiten, insbesondere im Handelsrecht unter Kaufleuten
- Verhandlung und Prüfung von Verträgen
- Vertretung in Wettbewerbssachen/Abmahnung
- Fällen des gewerblichen Rechtsschutzes
- Umstrukturierungen, Betriebsänderungen und sonstige Unternehmerentscheidungen