Beschäftigtendatenschutz nach DSGVO und BDSG 2018
von Marco Müller
Beschäftigtendatenschutz nach der EU-DSGVO und BDSG 2018
Ab dem 25.05.2018 gelten EU-weit und damit auch in Deutschland die Regelungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung EU-DSGVO und der umfassenden Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes BDSG 2018.
Auf Arbeitgeber kommen dadurch im Rahmen des Beschäftigtendatenschutzes umfangreiche neue Aufklärungs-, Rechenschafts- und Dokumentationspflichten im Rahmen der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Arbeitsverhältnis zu.
Dies beginnt bei Bewerbungs- und Einstellungsverfahren, findet seine Fortsetzung während des Bestandes des Arbeitsverhältnisses bis hin zu Speicherbegrenzungs- und Datenlöschungsvorschriften nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses.
Zum Download erhalten Sie hier das Vortragsskript zum „Beschäftigtendatenschutz nach der DS-GVO und dem BDSG 2018 – Datenschutz, Kontrolle und Überwachung am Arbeitsplatz“.
RA Roland Wille hat hierzu am 06.03.2018 in Kassel und am 13.03.2018 in Fulda auf Einladung der Creditreform Kassel/Fulda seinen diesjährigen Frühjahrsvortrag gehalten. Das Skript zum Vortrag enthält einen Überblick zu folgenden, ab dem 25.05.2018 geltenden datenschutzrechtlichen Regelungen:
- Datenschutz als Grundrecht (Verbot mit Erlaubnisvorbehalt)
- Kernelemente der DSGVO
- Kollisionsregelungen zwischen DSGVO und BDSG 2018
- Nachweis- und Rechenschaftspflichten – Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VvV)
- Auftragsverarbeitung von Daten für den Verantwortlichen durch Dritte
- Pflicht zur Bestellung eines/r Datenschutzbeauftragten
- Rechtsfolgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
- Darüber hinaus gibt das Vortragsskript einen Überblick über folgende Einzelprobleme des Beschäftigtendatenschutzes:
- Ermächtigungsgrundlagen der Datenverarbeitung
- Kollektivvereinbarungen zur Datenverarbeitung (z. B. Dienst- oder Betriebsvereinbarung)
- neue Anforderungen an das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM)
- Überwachung des dienstlichen E-Mail-Accounts und bei Internetnutzung am Arbeitsplatz
- Datenschutzanforderungen bei Mitarbeiterumfragen
- Videoüberwachung – Rechtsgrundlagen und Grenzen
Hier zum Download: „Beschäftigtendatenschutz nach der DS-GVO und dem BDSG 2018 – Datenschutz, Kontrolle und Überwachung am Arbeitsplatz“
Referent und Verfasser: RA Roland Wille - Rechtsanwalt & Fachanwalt Für Arbeitsrecht