WILLE HAHN Rechtsanwälte PartG mbB in Kassel

Baurecht und Architektenrecht

Wir beraten Baufirmen, Handwerksbetriebe, Ingenieure, Architekten und Statiker ebenso wie Bauherren von der Angebotserteilung für Bauvorhaben bis zur Abnahme und Begleitung der Beseitigung von Gewährleistungsmängeln; in diesem Zusammenhang erstellen wir für Sie auch Bauverträge, Verhandlungs- und Abnahmeprotokolle, etc. Dies schließt auch die Betreuung von mehrjährigen Großbauprojekten ein.

Gerne zeigen wir Ihnen auf, welche Rechte und Pflichten Sie beispielsweise bei einem Einheitspreisvertrag und einem Pauschalpreisvertrag haben und bei welcher Konstellation Nachträge und Behinderungsanzeigen berechtigt oder unberechtigt sind. Gleiches gilt für Besonderheiten im Zusammenhang mit Bauträgerverträgen oder sonstigen Vertragskonstellationen.

Gemeinsam mit Ihnen klären wir Ihre Rechte und Pflichten bei Vereinbarung der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) sowie Ihre Rechte und Pflichten nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).

Sofern Sie sich, sei es vor oder nach der Abnahme, mit Mängeln auseinandersetzen müssen, beraten wir Sie bei der Mängelbeseitigung und im Hinblick auf Ihre Rechte und Pflichten nach dem Baugewährleistungsrecht; hier profitieren Sie auch von unserer langjährigen Kooperation mit zahlreichen Sachverständigen.

Mit Ihnen klären wir, ob und gegen wen sowie in welcher Höhe Schadensersatzansprüche bestehen. Falls eine außergerichtliche Einigung nicht möglich ist, entscheiden wir mit Ihnen, ob ein selbstständiges Beweisverfahren oder ein Klageverfahren einzuleiten ist.
Zudem vertreten wir Sie in Meditations-, Schlichtungs- und Schiedsgerichtsverfahren.

Wir beraten und vertreten Ihre rechtlichen Interessen im Bau- und Architektenrecht u.a. bei:

  • Bauvertragsrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Baugewährleistungsrecht
  • Bauträgerrecht
  • VOB
  • HOAI
  • Werklohn
  • Architektenhonorar
  • Meditation, Schlichtung, Schiedsgericht