WILLE HAHN Rechtsanwälte PartG mbB in Kassel

Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Sie fachanwaltlich qualifiziert im Arbeitsrecht.

Im besonderen Maße bestimmt neben der fachlichen Expertise die geschickte Verhandlungsführung und Verhandlungstaktik den Erfolg der Durchsetzung von arbeitsrechtlichen Interessen. Dabei hilft uns häufig unser breit gefächertes interdisziplinäres Wissen und der „Blick über den Tellerrand“.

Sie geben Ihr Ziel vor – wir suchen den besten juristischen Weg dahin und begleiten Sie bei der Zielverfolgung fundiert und mit über 20jähriger Berufserfahrung. Soweit nötig, auch im kritischen Diskurs mit Ihnen.

Hierbei vertreten wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer auf allen Rechtsfeldern des kollektiven Arbeitsrechtes (Betriebsverfassungsrecht) sowie des Individual-Arbeitsrechts. In diesem Zusammenhang gestalten und vertreten wir Ihre Interessen unter anderem im Rahmen von Tarifverhandlungen, Einigungsstellenverhandlungen, Verhandlungen und Rechtsstreitigkeiten mit Betriebs- und Personalräten bis hin zu individual-arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, wie z. B. Kündigungsschutzklagen.

Im Vorfeld unternehmerischer Entscheidungen beraten, gestalten und vertreten wir bei anstehenden Betriebsänderungen (z. B. Umstrukturierungen) im Verbund mit gesellschaftsrechtlicher Expertise sowie sonstigen Drittbeteiligten, wie z.B. Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern. Soweit sinnvoll und gewünscht auch unter Einbeziehung unserer langjährigen Kooperationspartner.

In der ständigen und zum Teil jahrzehntelangen Firmenmandantenbetreuung beraten und begleiten wir auf Wunsch die rechtliche Interessenvertretung Ihres gesamten Personalwesens als „ausgelagerte Rechtsabteilung“ oder „verlängerte juristische Werkbank“.

Als Vorstand, Geschäftsführer, Handelsvertreter oder angestellten Mitarbeiter (Arbeitnehmer) beraten und vertreten wir Sie in allen Ihr Vertragsverhältnis betreffenden Rechtsfragen. Dies beginnt bei der Verhandlung und Gestaltung von Dienst- und Anstellungsverträgen, führt über anwaltliche Begleitung und Vertretung im laufenden Arbeitsverhältnis bis zur Führung von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, wie beispielsweise Kündigungsschutzklageverfahren.

Darüber hinaus vertreten wir langjährig und qualifiziert im Beamtenrecht sowie im gesamten öffentlichen Dienstrecht, einschließlich der Vertretung öffentlich-rechtlicher Körperschaften.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Arbeitsrecht und an den Landesarbeitsgerichten sowie dem Bundesarbeitsgericht verfügen wir über einen exzellenten Ruf als Arbeitsrechtskanzlei über die Grenzen Nordhessens hinaus mit hervorragenden Referenzen.

Den Herausforderungen des Arbeitsrechts und seiner Weiterentwicklung stellen wir uns seit über rund 20 Jahren auch durch Referenten- und Vortragstätigkeit als arbeitsrechtlicher Fachreferent auf allgemein zugänglichen Vortrags- und Seminarveranstaltungen sowie im Rahmen betriebsinterner Workshopveranstaltungen. Dabei sind wir überörtlich bundesweit tätig.



Mehr zu aktuellen Vortrags-, Workshops und Seminarveranstaltungen sowie zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen auf der Seite Aktuelles.

Wir vertreten Ihre rechtlichen Interessen im Arbeitsrecht, Beamtenrecht und Dienstrecht u.a. bei:

  • Gestaltung von Arbeitsverträgen, Anstellungsverträgen, Dienstverträgen und Werkverträgen
  • Abfindungen
  • AGB-Kontrolle im Arbeitsrecht
  • Aufhebungsvereinbarungen, Abwicklungsvereinbarungen und Abfindungsregelungen
  • Abmahnungen und Zeugnisstreitigkeiten
  • Arbeitszeit-, Teilzeit- und Befristungsrecht
  • Änderungskündigung
  • Außerordentliche, fristlose Kündigung
  • Beamtenrecht und öffentliches Dienstrecht
  • Betriebsbedingte Kündigung
  • Betriebsänderung, Umstrukturierung
  • Betriebliche Mitbestimmung
  • Betriebsübergang (§ 613 a BGB)
  • Betriebsratswahl und deren Anfechtung
  • Betriebsverfassungsrecht und Personalvertretungsrecht
  • betriebliche Altersvorsorge und Betriebsrente
  • Betriebsschließung
  • Dienstwagen
  • Disziplinarrecht
  • Einigungsstelle und Betriebsvereinbarung
  • Ein- und Höhergruppierung
  • Elternzeit
  • Interessenausgleichsverhandlungen und Sozialplan
  • Krankheit im Arbeitsverhältnis
  • Kündigungsschutzklagen
  • Lohn- und Vergütungsklagen
  • Low-Performer Problemstellungen
  • Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG)
  • Personenbedingte Kündigung
  • Provisionen, Tantiemen und sonstige erfolgsabhängige Vergütungsmodelle
  • Transfergesellschaften
  • Schwerbehinderung im Arbeitsverhältnis
  • Sondergratifikation und Sonderzahlung
  • Sonderkündigungsschutz
  • Sonderurlaub und Freistellung
  • Unternehmensveräußerung
  • Urlaubsrecht
  • Verhaltensbedingte Kündigung
  • Versetzung und Abordnung
  • Vorruhestandsreglungen
  • Vorstands- und Geschäftsführerdienstverträge
  • Wettbewerbsverbote, Vertragsstrafe und Ausschlussfristen